Absage einer Sitzung

In Anbetracht der geringen Zahl verfügbarer Plätze und der für Sie reservierten Zeit sind Sitzungen unbedingt 48 Stunden im Voraus abzusagen (zuzüglich Wochenenden und Ferientagen). Wird diese Frist nicht eingehalten, werden Ihnen die vollständigen Kosten in Rechnung gestellt.

Kostenerstattung

Die Logopädie ist durch die Krankenversicherung erstattungsfähig.

Wenn Sie eine Gesetzliche Krankenversicherung in Deutschland besitzen

Die Gesetzliche Krankenversicherung übernimmt die gesamten Kosten bis zum 18. Lebensjahr.

Für Patienten ab dem 18. Lebensjahr übernimmt die Versicherung 90 Prozent der Kosten.

Für die Erstattung benötigen Sie eine ärztliche Verschreibung: Heilmittelverordnung für Logopädie, Erstverordnung (45 min.)

Hier können Sie die aktuellen Tarife konsultieren: https://www.gkv-heilmittel.de/fuer_heilmittelerbringer/heilmittelpreise/heilmittelpreise.jsp

Hier finden Sie weitere Informationen zur Erstattung je nach Art der Störung: https://heilmittelkatalog.de/files/luxe/hmkonline/logo/index.htm

Wenn Sie eine Private Krankenversicherung in Deutschland oder im Ausland besitzen

Privatversicherte erhalten eine monatliche Rechnung, die sie sich durch ihre Versicherung erstatten lassen können.

Die Preise basieren auf der GebüTh (Gebührenordnung für Therapeuten, https://www.privatpreise.de/therapeuten-service/privatpreise-therapie/vertrag-preisgestaltung/) mit einem Faktor von 1,8.

Privatversicherten wird empfohlen, eine ärztliche Verschreibung einzuholen und die Erstattung vorab mit der Versicherung zu klären.

Bei Versicherungen im Ausland ist das Vorgehen das gleiche wie für in Deutschland Privatversicherte. Es ist ausdrücklich zu empfehlen, vorab Kontakt mit der Versicherung aufzunehmen.