Therapie
Ich suche mit allen Patienten den besten Weg, um die persönlichen Lernpotenziale und das Selbstbewusstsein zu entwickeln. Dafür verbinde ich die aktuellsten Kenntnisse aus Medizin und Neuropsychologie mit einem psychodynamischen Ansatz.
Die Elternberatung spielt eine große Rolle in meiner Arbeit. Entsprechend lade ich die Eltern ein, an den Sitzungen teilzunehmen, um sich so möglichst viele Methoden anzueignen, mit denen sie ihre Kinder im Alltag fördern und unterstützen können.
Der erste Schritt der Beratung besteht immer darin, eine Differenzialdiagnose zu erstellen. Hierfür sind meist vier 45-Minuten-Sitzungen erforderlich. Dabei werden nicht nur die Probleme untersucht, sondern auch die altersgemäß entwickelten Funktionen und Stärken.
Im Anschluss an die diagnostischen Sitzungen entscheiden wir gemeinsam über die angemessene Behandlung. Diese kann in mehr oder weniger regelmäßigen Sitzungen bestehen, in einer gemeinsamen Behandlung mit einem Kollegen oder in der Empfehlung an einen anderen Spezialisten.
Ziel der Therapie ist es, die entwickelten Funktionen zu stimulieren und die Patienten so in die Lage zu versetzen, die Informationsverarbeitung zu reorganisieren und problematische Aufgaben auf anderem neurologischen Weg zu automatisieren.
Ich bin insbesondere auf die Behandlung von zwei- und mehrsprachigen Frankophonen spezifiziert.
Diagnose
- Störungen der Exekutivfunktionen
- Lese-Rechtschreib-Störungen (Dyslexie, Dysorthographie und Legasthenie)
- Sprachentwicklungsstörungen (u.a. Entwicklungsdysphasie)
- Wahrnehmungsstörungen (Räumlich-konstruktive Störungen, Auditive Wahrnehmungsstörungen)
- Rechenstörungen (Dyskalkulie)
- Funktionelle Stimmstörungen
Therapie
Erstattung
Die Logopädie ist durch die Krankenversicherung erstattungsfähig.
Wenn Sie eine Gesetzliche Krankenversicherung in Deutschland besitzen
Wenn Sie eine Private Krankenversicherung in Deutschland besitzen
Wenn Sie eine Krankenversicherung im Ausland besitzen
Das Vorgehen ist das gleiche wie für in Deutschland Privatversicherte. Es ist ausdrücklich zu empfehlen, vorab Kontakt mit der Versicherung aufzunehmen.
Absage einer Sitzung
In Anbetracht der geringen Zahl verfügbarer Plätze und der für Sie reservierten Zeit sind Sitzungen unbedingt 48 Stunden im Voraus abzusagen (zuzüglich Wochenenden und Ferientagen). Wird diese Frist nicht eingehalten, werden Ihnen die vollständigen Kosten in Rechnung gestellt.